Die bisher aufwendige Thesaurierungsbesteuerung wird durch die Vorabpauschale abgelöst. Zukünftig wird für inländische und ausländische Investmentfonds, die keine oder eine nur geringe Ausschüttung im Kalenderjahr vorgenommen haben, eine sogenannte Vorabpauschale als Besteuerungsgrundlage angesetzt.
Die Vorabpauschale ist eine pauschalisierte Mindestrendite, die sich am Basiszins der risikolosen Marktverzinsung der Bundesbank orientiert und jährlich am 1. Börsentag eines Kalenderjahrs ermittelt wird. Die Vorabpauschale wird nur erhoben, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt. Auf die Vorabpauschale ist ebenfalls die jeweilige Teilfreistellung anzuwenden. Die eventuell anfallenden Steuern auf die Vorabpauschale (ggf. unter Berücksichtigung von Teilfreistellungen bzw. NV-Bescheinigungen) werden durch den Verkauf von Fondsanteilen beglichen.
Die Vorabpauschale fließt erstmalig am 02.01.2019 für das Kalenderjahr 2018 zu.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der ebase. Unter anderem ist dort auch ein Verweis auf ein Erklärvideo des BVI. Die einzelnen Kapitalverwaltungsgesellschaften haben im neuen Jahr bis zu 10 Werktage Zeit, die Vorabpauschalen für die einzelnen Investmentfonds zu melden. Die Abrechnung der Vorabpauschale wird die ebase voraussichtlich ab der KW 3 des Jahres 2019 durchführen.
Hier für Sie die häufigsten FAQ’s zum Thema Vorabpauschale:
Vorabpauschale
Wie erfolgt die Steuerbelastung?
Sofern eine Vorabpauschale als Ertrag anfällt und nicht durch einen Freistellungsauftrag, eine NVBescheinigung oder einen sonstigen Freistellungsgrund freigestellt werden kann, wird die darauf entfallende Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer durch einen entsprechenden Stückeverkauf des betroffenen Investmentfonds beglichen.
Zuletzt aktualisiert am 22.01.2019 von pepesale gmbh.
Wie hoch ist der Basiszins für 2018?
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgeblichen Basiszinssatz. Dieser ist auf der Internetseite der Bundesbank abrufbar. Mit Stand 28.11.2018 beträgt der Wert 0,67 %.
Zuletzt aktualisiert am 22.01.2019 von pepesale gmbh.
Was passiert, wenn weder ein Stückeverkauf noch eine Belastung des Konto flex möglich ist?
In diesen Fällen erfolgt eine Meldung an das örtliche Finanzamt.
Zuletzt aktualisiert am 22.01.2019 von pepesale gmbh.
Kann die Vorabpauschale negativ sein?
Nein, dies ist nicht möglich.
Zuletzt aktualisiert am 22.01.2019 von pepesale gmbh.
Muss man Vorabpauschale zahlen auch wenn die Wertentwicklung negativ war?
Die Vorabpauschale wird nur erhoben, sofern eine positive Wertentwicklung des Investmentfonds vorliegt.
Zuletzt aktualisiert am 22.01.2019 von pepesale gmbh.
Wann erfolgt die Verbuchung?
Die Ermittlung erfolgt jährlich am 1. Börsentag eines Kalenderjahrs. Erstmalig erfolgt dies am 02.01.2019 für das Kalenderjahr 2018
Zuletzt aktualisiert am 22.01.2019 von pepesale gmbh.
Transiente Cookies werden automatisiert gelöscht, wenn Sie den Browser schließen. Dazu zählen insbesondere die Session-Cookies. Diese speichern eine sogenannte Session-ID, mit welcher sich verschiedene Anfragen Ihres Browsers der gemeinsamen Sitzung zuordnen lassen. Dadurch kann Ihr Rechner wiedererkannt werden, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren. Die Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie sich ausloggen oder den Browser schließen.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Wir nutzen Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Wir nutzen Google Analytics, um die Nutzung unserer Website analysieren und regelmäßig verbessern zu können. Über die gewonnenen Statistiken können wir unser Angebot verbessern und für Sie als Nutzer interessanter ausgestalten. Für die Ausnahmefälle, in denen personenbezogene Daten in die USA übertragen werden, hat sich Google dem EU-US Privacy Shield unterworfen, https://www.privacyshield.gov/EU-US-Framework. Rechtsgrundlage für die Nutzung von Google Analytics ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO.
Anbieter: Google Inc. („Google“), 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA
Speicherdauer: 3 Monate
Anbieter: Google Inc. („Google“), 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA
Speicherdauer: 3 Monate
Anbieter: Google Inc. („Google“), 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA
Bei Ihrer Nutzung unserer Website werden Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die den Cookie setzt (hier durch uns), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Sie dienen dazu, das Internetangebot insgesamt nutzerfreundlicher und effektiver zu machen. Cookies von Drittanbietern für Analyse- oder Trackingzwecke (z.B. Google Analytics) werden nur aktiviert, wenn Sie dies einwilligen. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.